Frauen im Bundestag

Das Frauenwahlrecht existiert erst seit ungefähr 100 Jahren. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde beschlossen, dass Frauen sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht zugesprochen wird. Wo die Politik in Deutschland erst nur eine Männerdomäne war, sind jetzt auch Frauen in der Regierung. Erst mit dem deutschen Grundgesetz, das eine Gleichstellung von Männern und Frauen forderte, war es Frauen möglich, in die Politik einzusteigen. Seit 2005 hat Deutschland zum ersten Mal in der Geschichte eine Frau, die Bundeskanzlerin wurde. Dabei handelt es sich um Angela Merkel, die der CDU angehört. Eine weitere Frau an der Spitze der Politik ist Hannelore Krafts von der SPD. Sie wurde zur Ministerpräsidentin von Nordrhein–Westfalen gewählt. Nach dem Zweiten Weltkrieg waren es gerade einmal 28 Frauen, die dem Bundestag angehörten, das sind 6,8 %. Die Ministerien, in denen hauptsächlich Frauen eingesetzt wurden, waren das Familien- und das Gesundheitsministerium.

In der heutigen Zeit werden viele unterschiedliche Ämter mit Frauen besetzt. Diese Quote steigerte sich ständig und derzeit sind 204 Frauen im Bundestag, das entspricht einer Quote von 32,8 %. Bei Verteilung der Sitze innerhalb der Parteien sieht es so aus, dass die CDU / CSU einen Frauenanteil von 19,6 % hat. Frauenstärkste Partei ist Bündnis 90/Die Grünen mit 54,4 %. In Amerika oder Frankreich war bis zum heutigen Zeitpunkt noch nie eine Frau an der Spitze des Staates. Kristina Schröder ist die einzige Abgeordnete im Bundestag, die während ihrer Amtszeit Mutter wurde. Während einer Wahlperiode ändert sich die Anzahl der Frauen, das liegt daran, dass unter Umständen Abgeordnetenplätze frei werden (durch Ausstieg oder Tod), sodass dieser Posten nachbesetzt werden muss. Frauen, die in der Liste etwas weiter hinten stehen, haben so die Chance in das Amt zu kommen. Das ist jedoch nur eine Vermutung, denn nachgewiesen werden konnte es bis dato nicht.

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